SUB Strecke Roßleben-Artern
Lage
Die SUB Strecke Roßleben-Artern ist ein Teil der bei der Deutschen Bahn AG geführten Strecke 6726 Naumburg-Artern. Sie beginnt an der Trapez-Tafel (Ne1) zum Bf Roßleben im km 39,275 und endet am Einfahrtsignal des Bf Artern im km 54,771.
Die Strecke knüpft im km 39,275 an die Eisenbahninfrastruktur der Deutschen Regionaleisenbahn GmbH und im km 54,771 an die Eisenbahninfrastruktur der Deutschen Bahn InfraGO AG an. Im Bf Artern endet die Strecke an der DB-Strecke 6300 Sangerhausen-Erfurt. Die SUB Strecke Roßleben-Artern durchquert den östlichen Kyffhäuserkreis im Freistaat Thüringen.
Lage bei OpenStreetMap.org anzeigenBeschreibung
Für die SUB Strecke Roßleben-Artern, einschließlich der Verkehrsstationen Roßleben, Donndorf und Gehofen, liegen eine Unternehmensgenehmigung nach § 6 AEG und eine Erlaubnis zum Betrieb nach § 7f AEG vor.Die Strecke hat einen hohen Investitionsbedarf, den die SUB Schritt für Schritt begegnen wird. Neben dem durchgehenden Streckengleis existieren in den Bf Roßleben und Gehofen weitere Gleisanlagen und Be- und Entladestellen mit Seiten- und Kopframpen. Die Gleislängen in den Bf Roßleben und Gehofen beginnen ab 400 m. Das Betriebsverfahren für die SUB Strecke Roßleben-Artern ist die FV-NE. Der Zugleiter der Strecke sitzt bei der Deutschen Regionaleisenbahn GmbH in Pretzsch an der Elbe.
Für verschiedene eisenbahnbetriebliche Leistungen wurde zwischen der SUB un der Deutschen Regionaleisenbahn GmbH ein Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag fördert die Zusammenarbeit zwischen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen und erleichtert den Eisenbahnverkehrsunternehmen den Zugang zu dieser Infrastruktur.
Die Befahrung der SUB Strecke Roßleben-Artern ist aus Richtung Naumburg und auch aus Richtung Artern möglich. Die Streckenklasse ist CM4 (21 t Radsatzlast und 8 t Meterlast). Im Bf Roßleben sind das Be- und Entladen von Waggons möglich. Desweiteren werden im Bf Roßleben eine Gleisfeldbeleuchtung und ein Elektrant betrieben.
Dokumente
Schienennetz-Benutzungsbedingungen Allgemeiner Teil (SNB-AT) - Veröffentlichung ab 01.08.2026Schienennetz-Benutzungsbedingungen Besonderer Teil (SNB( BT) - Veröffentlichung ab 01.08.2026
Anlage 1 Trassenentgelte ab 13.12.2026 (Entwurf vom 19.06.2026)
Anlage 2 Stationsentgelte ab 13.12.2026 (Entwurf vom 19.06.2026)
Die Entgelte müssen bei der Bundesnetzagentur beantragt werden. Dem geht ein Stellungnahmeverfahren von Zugangsberechtigten der Eisenbahninfrastruktur nach § 19 ERegG voraus. Die SUB ermöglicht den Zugangsberechtigten vom 01.07.2026 bis 31.07.2026 zu den geplanten Entgelten für die SUB Strecke Roßleben-Artern Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sind per EMail an post@saaleunstrutbahn.de zu senden.
Bestellformular Roßleben-Artern, Stand 2026-07-01